Die, auf der Klimakonferenz beschlossene, Treibhausgasminderungsquote, oder auch THG-Quote, ist ein jährlich ansteigender Prozentwert, der von Mineralölkonzernen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden muss. Da das Ziel, die schädlichen Treibhausgase zu reduzieren, nicht immer erreichbar ist, können die Unternehmen Zertifikate von E-Fahrzeugen erwerben und so die Differenz ausgleichen ohne mit hohen Strafen rechnen zu müssen. Als E-Flottenbetreiber haben Sie die Möglichkeit Ihre THG-Zertifikate zu verkaufen und sich so eine jährliche THG-Prämie zu sichern. Welche Vorteile das mit sich bringt und wie das funktioniert, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
THG-Prämie erhalten – Diese Voraussetzungen benötigt Ihre E-Flotte!
Unternehmer, die einen Elektrofuhrpark besitzen, sollten beachten, dass nur für reine Elektroautos ein Zertifikat ausgestellt und damit eine THG-Prämie erreicht werden kann. Plug-In-Hybride sind davon ausgeschlossen. Aber auch für andere Fahrzeuge, wie E-Transporter, E-Busse und E-LKWs kann eine rentable Prämie erzielt werden. Die THG-Prämie steigt mit der Größe des Elektrofahrzeugs. Während bei einem PKW durchschnittlich eine Prämie von 240 € ausbezahlt wird, kann bei LKWs und Bussen jeweils eine THG-Prämie bis zu 8000 € realisiert werden. Ob das Fahrzeug dabei mit Ökostrom geladen wird, oder wie viele Kilometer zurückgelegt werden, ist irrelevant (Stand: Januar 2022).
Die Vorteile der THG-Prämie für E-Fuhrparks und E-Flotten
Fuhrpark-, oder Flottenbesitzer von E-Fahrzeugen können ohne viel Aufwand von einer jährlichen THG-Prämie profitieren. Dabei müssen Sie sich lediglich auf einer der Plattformen, von den zahlreichen THG-Quotenhändlern, registrieren und die Fahrzeugscheine zum Nachweis einreichen.
Die Vorteile im Überblick:
- Jährlich steigende THG-Prämie (Quote steigt von aktuell 6% auf 25% im Jahr 2030)
- Kann jährlich neu beantragt werden
- Zur Anmeldung in den Portalen sind nur die Fahrzeugscheine nötig
- Transparenter Prozess auf den Plattformen
- Für große E-Fuhrparks und Flotten: Einige Portale bieten Massenuploads der Fahrzeugschein an, sowie eine Fahrzeugübersicht
- Erhöhter Jahresgewinn (bei vorsteuerabzugsberechtigen Betreibern sogar Netto-Auszahlung)
- Erlöse können direkt nachhaltig reinvestiert werden (z.B. in Windkraftanlagen)
- Betreiber von Ladestationen können auch eine THG-Prämie erhalten
THG-Prämie sichern durch Ladesäulen? Wann Betreiber auch hier profitieren können
Sollte Ihr Unternehmen eine oder mehrere Ladesäulen besitzen, die nicht nur die eigenen Mitarbeiter nutzen können, sondern auch Kunden oder Gäste, kann auch hier eine THG-Prämie verwirklicht werden. Anders als bei den E-Fahrzeugen, richtet sich die Prämie nach den verkauften Kilowattstunden Strom und die Art des übertragenen Stroms. Bei Ökostrom steigt die Prämie um fast das Dreifache. So landet man schätzungsweise zwischen 18 und 45 Cent pro verkaufter Kilowattstunde Strom.
THG-Quotenhandel- Als Fuhrpark und Flottenbetreiber die Prämie anfordern!
Die Plattformen dienen als Vermittler und erleichtern Ihnen den THG-Quotenhandel, sodass der Prozess in meist wenigen Minuten erledigt ist. Gerade wenn Sie einen größeren Fuhrpark oder eine Flotte besitzen, sollten Sie vorab einen telefonischen Termin vereinbaren, um alle Details zu klären. Die Registrierung der Elektrofahrzeuge ist bei den meisten Anbietern schnell erledigt:
- Registrieren/Konto anlegen
- Fahrzeugscheine abfotografieren und über ein Formular hochladen
Nun liegt es an der Plattform, die eingereichten Fahrzeugscheine zu prüfen und an das Umweltbundesamt weiterzuleiten. Das Amt stellt anschließend die Zertifikate aus, die geballt verkauft werden können. Wurden die Zertifikate veräußert, erhalten Sie bald darauf Ihre Prämie, abzüglich einer Vermittlungsgebühr, die die Plattform einbehält. Für Flotten- und Fuhrparkbetreiber lohnt sich der THG-Quotenhandel, da je nach Fahrzeugmenge und Größe beachtliche Prämien erreicht werden können. Auch der Blick in die Zukunft lässt, durch die steigende Quote, auch wachsende Prämien vermuten. „Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Etablierung der Elektromobilität“